Schliessen

Produktsuche


Schliessen
Login für Kontaktlinsenspezialisten

AGB ab 01.April 2020 

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) finden Anwendung für alle derzeitigen oder künftigen Verkäufe, Lieferungen und sonstigen Rechtsgeschäfte („Lieferungen“), die durch die Bilosa Handels GmbH, FN 43036p LG Innsbruck, Haller Straße 109, 6020 Innsbruck, Österreich (im Folgenden kurz „BILOSA “) mit Vertragspartnern von BILOSA als Käufer oder sonstiger Leistungsempfänger (im Folgenden alle kurz „Kunde“) eingegangen werden

1. Allgemeines
Allgemeine Bedingungen des Kunden, insbesondere allgemeine Einkaufsbedingungen gelten nicht, auch wenn BILOSA diesen nicht dezidiert widerspricht oder diese auf allgemeinen Vorlagen des Kunden wie Bestellformularen abgedruckt sind oder darauf verwiesen wird. Solche Bedingungen gelten nur dann, wenn die Vertragsteile im Einzelfall eine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen haben.

BILOSA bleibt die Änderung dieser AGB vorbehalten. Im Fall einer Änderung wird BILOSA den Kunden eine aktualisierte Fassung der AGB zur Kenntnis bringen. Widerspricht der Kunde nicht binnen einer Frist von fünf Werktagen, so geltend die geänderten AGB als vereinbart und alle folgenden Lieferungen von BILOSA an den Kunden unterliegen diesen geänderten AGB.

2. Angebot
Angebote und Kostenvoranschläge von BILOSA sind stets freibleibend, sofern diese nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

Verbindliche Angebote sind für einen Zeitraum von 30 Tagen ab deren Ausstellung gültig, sofern im Angebot keine gesonderte Frist für die Gültigkeit des Angebots angeführt wird.

3. Preise, MwSt., Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich in Euro ohne Steuern, Zölle, Gebühren und Abgaben, exklusive Transport- und Verpackungsaufwendungen etc. (im Folgenden gemeinsam kurz „Nebenkosten“) als Nettopreise.

Pro Lieferung werden jedenfalls folgende Nebenkosten, insbesondere Versandkostenzuschüsse, in Rechnung gestellt, wobei sich BILOSA im Falle tatsächlich höherer Versandkosten vorbehält, die tatsächlichen Kosten an den Kunden weiterzuverrechnen:

Lediglich im Falle der Vereinbarung eines Bankeinzugs werden von BILOSA 2% Skonto vom Nettopreis (exkl. Nebenkosten) gewährt. Der Bankeinzug erfolgt durch BILOSA binnen 7 Tagen nach Rechnungslegung.

Ist eine andere Zahlungsmodalität als jene des Bankeinzuges vereinbart oder für den Fall, dass ein Bankeinzug – aus welchem Grund auch immer – nicht möglich ist, wird kein Skonto zum Abzug gebracht; diesfalls ist der gesamte Zahlungsbetrag innerhalb von 10 Tagen abzugs- und spesenfrei zur Zahlung fällig.

BILOSA ist berechtigt, Rechnungen auf elektronischem Wege rechtswirksam zu versenden (Online oder als– pdf Datei). Sollte der Käufer auf die postalische Zusendung einer Rechnung bestehen, ist BILOSA berechtigt eine Bearbeitungs-/ Versandgebühr von € 1,50 pro Rechnung gegenüber dem Kunden gesondert zu verrechnen.

Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, so hat der Kunde 8% Zinsen p.a. über dem 3-Monats EURIBOR ab Fälligkeit zu bezahlen.

4. Internet Vertriebsschutz/ Sicherheit
Ein online - Vertrieb sämtlicher Waren, die Bilosa-Markenprodukte (Bilo/ Les Yeux und Convenilens, etc.) umfassen, dies entgeltlich als auch unentgeltlich, unmittelbar oder mittelbar, ist untersagt.

Ausgenommen von dieser Bestimmung ist der online - Vertrieb von BilosaMarkenprodukten durch den Kunden, sofern dieser Vertrieb ausschließlich über einen passwortgeschützten Bereich auf der Website des Kunden, deren Domain auf seinen Namen registriert ist, erfolgt.

Der Kunde hat sicherzustellen, dass dieser online - Vertrieb von BilosaMarkenprodukten lediglich dem Zweck des „Home-Delivery“ oder des Abo-Versandes, an den im passwortgeschätzten Bereich der Website registrierten Endverbraucher, dient.

Ein Verstoß berechtigt BILOSA zur Geltendmachung einer verschuldensunabhängigen Vertragsstrafe (Pönalzahlung) von € 5.000,-- pro weitervertriebenes Produkt und begonnenes Monat des jeweiligen Verstoßes. Sofern BILOSA durch diesen Verstoß ein höherer Schaden entsteht, ist BILOSA berechtigt, den höheren Schaden gegenüber dem Kunden geltend zu machen.

Der Kunde trägt dafür Sorge, dass der Verkauf von Waren an Endverbraucher nur erfolgt, wenn der Endverbraucher über die sach- und fachgerechte Verwendung der einzelnen Waren ausdrücklich informiert und belehrt wird. Insbesondere ist bei Kontaktlinsen durch den Kunden sicherzustellen, dass die Erstanpassung und regelmäßige Nachkontrollen durch eine hierzu befähigte Fachperson erfolgt.

Keine Gewähr im Sinne des nachstehenden Punktes 10 wird von BILOSA insbesondere geleistet, wenn eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung aufgrund unrichtiger oder mangelhafter oder auch nur unvollständiger Belehrung durch den Kunden erfolgt.

5. Lieferzeit
Von BILOSA genannte Liefertermine sind unverbindlich, sofern diese nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart und bezeichnet wurden.

Für den Fall der Vereinbarung verbindlicher Liefertermine, hat der Kunde geringfügige Lieferfristüberschreitungen jedenfalls zu akzeptieren, ohne dass ihm ein Anspruch – welcher Art auch immer – insbesondere aus Schadenersatz oder auf Rücktritt zusteht.

Ist die Nichteinhaltung des Liefertermins durch BILOSA auf Grund höherer Gewalt, Boykott, Embargos, Epidemien, Arbeitskämpfe, Aussperrung, Aufruhr, Heizstoff- und Kraftstoffmangel, Versagen der Verkehrsmittel, Arbeitseinschränkungen, Verhinderung ausreichend Material zu marktüblichen Preisen zu beschaffen, Verzug von Zulieferern, Betriebsstörungen, sowohl im eigenen als auch in fremden Betrieben oder sonstigen Ereignissen, die außerhalb des Einflussbereiches von BILOSA liegen, zu befürchten oder bereits erfolgt, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen für die Dauer des Hindernisses, ohne dass der Kunde daraus Ansprüche (siehe vorstehenden Absatz) gegenüber BILOSA zu stellen berechtigt ist. BILOSA wird dem Kunden den Beginn und das voraussichtliche Ende derartiger Hindernisse ehestmöglich mitteilen.

Für den Fall, dass BILOSA hinsichtlich verbindlicher Liefertermine verschuldet in Verzug gerät, hat der Kunde BILOSA schriftlich unter Setzung einer Nachfrist von zumindest vier Wochen zu mahnen. Der Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden aufgrund von Verzug von BILOSA ist erst nach fruchtlosem Ablauf der gesetzten Nachfrist zulässig.

Erwächst dem Kunden aus dem Verzug von BILOSA ein Schaden, so ist er berechtigt, eine pauschale Verzugsentschädigung zu verlangen. Sie beträgt für jede volle Woche der Verspätung 0,5 Prozent des Auftragswertes, höchstens aber 5 Prozent vom Wert desjenigen Teils der Gesamtlieferung, der infolge der Verspätung nicht rechtzeitig geliefert wurde. Der Kunde verzichtet auf die Geltendmachung darüberhinausgehender Ansprüche.

6. Mitwirkungspflichten
Die Lieferung durch BILOSA kann von der Erfüllung von Mitwirkungspflichten des Kunden abhängig sein. Derartige Mitwirkungspflichten sind insbesondere die Zurverfügungstellung von erforderlichen Informationen, Unterlagen und geeigneten Ansprechpartnern. Der Kunde hat zudem sicherzustellen, dass die Lieferung durch BILOSA zulässig ist und alle erforderlichen Genehmigungen und Bescheide vorliegen, Auflagen eingehalten werden und sonst keine rechtlichen sowie faktischen Gegebenheiten der Lieferung entgegenstehen.

7. Gefahrübergang, Abnahme, Liefereinheiten Sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, vereinbaren die Parteien die Lieferbedingung „Ab Werk“ (EXW A-6020 Innsbruck oder A-6063 Neu Rum Incoterms 2020). Die Gefahr geht somit mit Bereitstellung der Lieferung auf der Laderampe von BILOSA in A-6020 Innsbruck oder auf der Laderampe des Lagers von BILOSA in A-6063 Neu Rum auf den Kunden über, auch wenn BILOSA über Auftrag des Kunden den Transport im Namen und auf Rechnung des Kunden übernimmt.

Verzögert sich der Versand oder die Abnahme infolge von Umständen, die BILOSA nicht zuzurechnen sind (siehe Punkt 5) geht die Gefahr vom Tage der Meldung der Versand- oder Abnahmebereitschaft auf den Kunden über.

Teilleistungen und Teillieferungen sind zulässig, soweit dies für den Kunden zumutbar ist. Bei der Bestellung von Pflegemitteln behält sich BILOSA vor, Pflegemittel gegebenenfalls auch in größeren Verpackungseinheiten zu versenden.

8. Haftungsausschluss
Allfällige Regressforderungen, die Vertragspartner oder Dritte aus dem Titel der Produkthaftung iSd PHG gegen BILOSA richten, sind ausgeschlossen. Hiervon bleiben Ansprüche des Kunden gegenüber dem jeweiligen Hersteller unberührt.

Die Haftung von BILOSA für leicht fahrlässig verursachte Schäden, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossen. Die Haftung ist zudem für reine Vermögensschäden, Gewinnentgang, Schäden Dritter, mittelbare Schäden und Produktionsausfall ausgeschlossen.

Die Beweislastumkehr des § 1298 ABGB wird ausgeschlossen.

Die Haftung von BILOSA ist der Höhe nach in jedem Fall mit der Auftragssumme gedeckelt.

Ansprüche aus Schadenersatz gegenüber BILOSA verfallen binnen sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, sofern sie bis dahin nicht gerichtlich geltend gemacht wurden.

Bei Zuwiderhandeln gegen die Bestimmungen dieser AGB, insbesondere Verletzung der Mitwirkungspflichten, wird die Haftung von BILOSA – für welche Schäden auch immer –ausgeschlossen.

9. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung durch den Kunden im Eigentum von BILOSA.

Für den Fall, dass das Eigentum von BILOSA untergeht, während sich die Ware in der Sphäre des Kunden befinden, verpflichtet sich der Kunde zum Ersatz aller dadurch entstehenden oder entstandenen Schäden.

Im Falle einer Weiterveräußerung durch den Kunden an einen Dritten gilt die Forderung gegenüber dem Dritten als an BILOSA abgetreten. Der Kunde hat diese Forderungszession in seinen Büchern bei sonstigem Schadenersatz ersichtlich zu machen und den Dritten über die erfolgte Forderungszession zu informieren. Der Kunde ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung im Namen und auf Rechnung von BILOSA einzuziehen, es sei denn, BILOSA widerruft die Einziehungsermächtigung.

Der Kunde hat BILOSA von allen den Eigentumsvorbehalt von BILOSA berührenden Vorgängen unverzüglich in Kenntnis zu setzen, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, und Vorgänge zu unterlassen, sofern dies von BILOSA gewünscht wird.

10.Gewährleistung und Mängelrüge
Für Sach- und Rechtsmängel der Lieferung leistet BILOSA – unter Ausschluss weiterer Ansprüche – Gewähr ausschließlich nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen:

Die Ware ist nach der Ablieferung unverzüglich zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind ebenso unverzüglich, spätestens aber innerhalb von fünf Tagen nach Ablieferung unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels schriftlich anzugeben (§ 377 f UGB). Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung, spätestens aber innerhalb von fünf Tagen, zu rügen.

Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt; die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln sind in diesen Fällen ausgeschlossen.

Die Vermutung der Mangelhaftigkeit bereits bei Übergabe gem. § 924 ABGB wird einvernehmlich ausgeschlossen. Die Beweislast der Mangelhaftigkeit liegt somit beim Kunden.

Für den Fall eines gewährleistungspflichtigen Mangels ist BILOSA berechtigt, die Lieferung nach eigener Wahl zu verbessern oder auszutauschen. BILOSA ist zudem berechtigt, den Ort der Erfüllung der Gewährleistungsverpflichtung zu wählen. Allfällige Transportkosten zur Vornahme der Mängelbehebung sind vom Kunden zu tragen.

Der Kunde hat ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag, wenn BILOSA – unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle – eine ihm gesetzte Frist von mindestens 4 Wochen für die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fruchtlos verstreichen lässt. Liegt nur ein geringfügiger Mangel vor, steht dem Kunden lediglich ein Recht zur Minderung des Preises zu.

Die Aufrechnung von Gegenforderungen ist nur insoweit zulässig, als diese von BILOSA anerkannt und zur Zahlung fällig oder rechtskräftig gerichtlich festgestellt und vollstreckbar sind.

11.Annahmeverzug
Nimmt der Kunde die von BILOSA ordnungsgemäße angebotene Lieferung – aus welchem Grund auch immer – nicht an, so treffen die widrigen Folgen gemäß § 1419 ABGB ihn.

BILOSA ist diesfalls berechtigt, die Ware auf Gefahr des Kunden und auf dessen Kosten entweder selbst zu den bei Spediteuren üblichen Kosten auf Lager zu nehmen oder bei einem Spediteur einzulagern.

12.Umtausch
Der Kunde hat grundsätzlich kein Recht auf Umtausch oder Rückgabe (beide Fälle im Folgenden kurz „Umtausch“) der bestellten Waren, sondern bedarf dieser einer schriftlichen Zustimmung durch BILOSA. Darüber hinaus begründet ein bereits zuvor gewährtes Recht auf Umtausch durch BILOSA kein weiterführendes Recht, zukünftig Waren umtauschen zu können.

Waren, die der Kunde ohne vorherige schriftliche Zustimmung, sohin ohne Rechtsgrund, an BILOSA retourniert, müssen diese von BILOSA nicht angenommen werden. Werden solche zustimmungslos retournierten Waren von BILOSA angenommen, werden diese von BILOSA weder auf eigene noch auf Kosten des Kunden aufbewahrt, sondern können auf Kosten des Kunden retourniert werden oder von BILOSA ohne Zustimmung des Kunden weiterverwertet – in welcher Form auch immer – sohin auch vernichtet werden. Der Kunde hat diesfalls jedoch keinen Anspruch auf Kostenersatz, aus welchem Rechtsgrund auch immer.

BILOSA nimmt eine Prüfung, ob ein rechtsunverbindlicher Umtausch als Kulanzleistung durch BILOSA gewährt werden kann, nur vor, wenn nachstehende Voraussetzungen vom Kunden erfüllt sind:
Bereits bei der Umtauschanfrage muss der Käufer folgende Informationen gegenüber BILOSA bekanntgeben:

Beim Fehlen auch nur einer der vorstehend bezeichneten Informationen, kann keine interne Prüfung von BILOSA vorgenommen werden, weshalb die Prüfung eines rechtsunverbindlichen Umtauschrechtes durch BILOSA ausgeschlossen ist.

Weiters wird keine Prüfung eines rechtsunverbindlichen Umtauschrechtes für nachstehende Waren bzw. Produktkategorien vorgenommen; der Umtausch ist sohin jedenfalls unzulässig betreffend:

Im Fall des Umtausches behält sich BILOSA jedenfalls das Recht vor, eine Bearbeitungsgebühr von mindestens € 10,00 zu verrechnen. Sollten die tatsächlichen Aufwendungen zur Vornahme der von BILOSA vorzunehmenden Prüfungshandlungen höher sein, behält sich BILOSA das Recht vor, die tatsächlich höheren Kosten in Rechnung zu stellen.

Die Rücksendung von Waren durch den Kunden an BILOSA erfolgt jedenfalls auf Kosten und Gefahr des Kunden. Unfrei an BILOSA versendete Waren werden von BILOSA nicht entgegengenommen.

Für den Fall der Zustimmung von BILOSA zu einer Umtauschanfrage, kann die Vergütung lediglich in Form einer Gutschrift der umgetauschten Ware über den Warenwert auf dem Kundenkonto des Kunden erfolgen. Eine Barablöse bzw. Rückzahlung auf ein Zahlungsmittel – welcher Art auch immer – des Kunden ist ausgeschlossen.

BILOSA erstattet weiters keine Nebenkosten.

Bereits umgetauschte Waren können nicht neuerlich umgetauscht werden.

Besondere Voraussetzungen betreffend einzelne Warengruppen:
BILOSA nimmt eine Prüfung, ob ein rechtsunverbindlicher Umtausch als Kulanzleistung durch BILOSA gewährt werden kann, weiters – unbeschadet der vorstehenden Voraussetzungen und Bedingungen – nur vor, wenn nachstehende zusätzliche Voraussetzungen vom Kunden erfüllt sind:

-) Besondere Voraussetzungen betreffend BILOSA Monats- und Tageslinsen:
Bei Monats- und Tageslinsen muss die Umtauschanfrage in einem solchen zeitlichen Rahmen gestellt werden, dass die Rücksendung der Ware an BILOSA innerhalb von 6 Monaten nach Zustellung beim Kunden, wobei das Lieferdatum auf dem der Ware beiliegenden Lieferschein maßgeblich ist, erfolgt.

Bei Zustimmung zum Umtausch durch BILOSA, empfiehlt BILOSA dem Kunden die Abwicklung der Rückgabe über das Online Retourenportal „Meine Linse“ (https://www.bilosa.at/shop/ meine-linsen/); hierbei entfällt die Bearbeitungsgebühr.

-) Besondere Voraussetzungen betreffend BILOSA Individuallinsen:
Bei BILOSA Individuallinsen muss die Umtauschanfrage in einem solchen zeitlichen Rahmen gestellt werden, dass die Rücksendung der Ware an BILOSA innerhalb von 2 Monaten nach Zustellung beim Kunden, wobei das Lieferdatum auf dem der Ware beiliegenden Lieferschein maßgeblich ist, erfolgt.

Bei Zustimmung zum Umtausch durch BILOSA, empfiehlt BILOSA dem Kunden die Abwicklung der Rückgabe über das Online Retourenportal „Meine Linse“ (https://www.bilosa.at/shop/ meine-linsen/); hierbei entfällt die Bearbeitungsgebühr. Allerdings ist BILOSA berechtigt, eine OnlineTauschgebühr in Höhe von € 17,-- netto zzgl der gesetzlichen USt. oder die Tauschgebühr laut Preisliste https:// www.bilosa.at/shop/Service-Download in Abzug zu bringen.

-) Besondere Voraussetzungen betreffend BILOSA Pflegemittel:
Bei BILOSA Pflegemittel muss die Umtauschanfrage in einem solchen zeitlichen Rahmen gestellt werden, dass die Rücksendung der Ware an BILOSA innerhalb von 2 Monaten nach Zustellung beim Kunden, wobei das Lieferdatum auf dem der Ware beiliegenden Lieferschein maßgeblich ist, erfolgt.

13.Inkasso
Vertreter des Kunden sind nicht zum Inkasso berechtigt.

14.Irrtümer und Druckfehler
Die Inhalte, Produktabbildungen und Preise können im Einzelfall von den tatsächlichen Inhalten, Waren und Preisen abweichen. Irrtümer und Druckfehler sind daher vorbehalten. Dies bedeutet, dass auch Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen sowie Maß- und Leistungsangaben sowie öffentliche Aussagen (bspw auf der Website oder in Marketingunterlagen) von BILOSA als nicht zugesichert gelten, soweit sie nicht ausdrücklich gegenüber dem Kunden als verbindlich bezeichnet wurden.

15.Sonstige Bestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig sein oder ungültig werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen hiervon nicht berührt. Die ungültige Bestimmung, und nur diese, ist diesfalls derart umzudeuten oder zu ergänzen, dass deren wirtschaftlicher Zweck erreicht wird.

Der Kunde darf seinen Vertrag ohne schriftliche Zustimmung durch BILOSA nicht auf Dritte übertragen oder Ansprüche aus seinem Vertrag an Dritte abtreten. BILOSA ist zur Abtretung an Dritte ohne
vorherige Zustimmung des Kunden berechtigt.

Sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist, genügt zur Erfüllung des Schriftformerfordernisses die Versendung eines E-Mails.

Bei Widersprüchen in den Vertragsgrundlagen gilt folgende Reihenfolge: (i) Auftragsbestätigung, (ii) ein allenfalls geschlossener Liefervertrag (iii) diese AGBs.

16.Rechtswahl und Gerichtsstandvereinbarung
Auf sämtliche mit BILOSA abgeschlossenen Verträge ist österreichisches materielles Recht – mit Ausnahme des österreichischen Internationalen Privatrechts – anzuwenden. Die Anwendbarkeit des UNKaufrechts wird ausgeschlossen.

Erfüllungsort ist für die Lieferung von BILOSA ist das Lager von BILOSA in A-6020 Innsbruck.

Die Vertragsteile sind einig, dass zur Entscheidung aller aus dem Vertrag zwischen dem Kunden und BILOSA entstehenden Streitigkeiten das sachlich zuständige Gericht für A-6020 Innsbruck zur Entscheidung berufen ist. BILOSA behält sich das Recht vor, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.

Stand: April 2020

Cookie-Einstellungen
Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.
Notwendig
Statistik